Konzil von Ferrara/Florenz

gigatos | Januar 27, 2022

Zusammenfassung

Das Konzil von Florenz ist das siebzehnte von der katholischen Kirche anerkannte ökumenische Konzil, das zwischen 1431 und 1449 stattfand. Es wurde von Papst Martin V. kurz vor seinem Tod im Februar 1431 als Konzil von Basel einberufen und fand vor dem Hintergrund der Hussitenkriege in Böhmen und dem Aufstieg des Osmanischen Reiches statt. Auf dem Spiel stand der größere Konflikt zwischen der konziliaren Bewegung und dem Prinzip der päpstlichen Oberhoheit.

Nach dem Tod von Kaiser Sigismund im Jahr 1437 trat das Konzil in eine zweite Phase ein. Papst Eugen IV. berief am 8. Januar 1438 ein konkurrierendes Konzil von Ferrara ein und schaffte es, einige der in Basel anwesenden byzantinischen Gesandten nach Italien zu locken. Die übrigen Mitglieder des Konzils von Basel suspendierten ihn zunächst, erklärten ihn zum Ketzer und wählten dann im November 1439 einen Gegenpapst, Felix V.

Nachdem es zum Konzil von Florenz geworden war (es war umgezogen, um der Pest in Ferrara zu entgehen), endete das Konzil 1445, nachdem es mit den verschiedenen Ostkirchen Unionen ausgehandelt hatte. Diese Überbrückung des Großen Schismas erwies sich als kurzlebig, war aber ein politischer Coup für das Papsttum. 1447 befahl Sigismunds Nachfolger Friedrich III. der Stadt Basel, das Konzil von Basel zu vertreiben; das Restkonzil trat in Lausanne erneut zusammen, bevor es sich 1449 auflöste.

Der ursprüngliche Sitz im Fürstbistum Basel spiegelte den Wunsch der Reformparteien wider, außerhalb der direkt vom Papst, dem Kaiser oder den Königen von Aragon und Frankreich kontrollierten Territorien zu tagen, deren Einfluss das Konzil zu vermeiden hoffte. Ambrogio Traversari nahm als Legat von Papst Eugen IV. am Konzil von Basel teil.

Unter dem Druck kirchlicher Reformen billigte Papst Martin V. ein Dekret des Konzils von Konstanz (9. Oktober 1417), das das Papsttum verpflichtete, in regelmäßigen Abständen allgemeine Konzilien einzuberufen. Nach Ablauf der ersten in diesem Dekret festgelegten Frist kam Papst Martin V. dem nach und berief ein Konzil in Pavia ein. Aufgrund einer Epidemie wurde der Ort des Konzils fast sofort nach Siena verlegt (siehe Konzil von Siena) und unter noch unvollständig bekannten Umständen aufgelöst, als es gerade begonnen hatte, über das Thema der Reform zu beraten (Martin V. berief es für diesen Termin nach Basel und wählte den Kardinal Julian Cesarini, einen angesehenen Prälaten, zu seinem Vorsitzenden. Martin selbst starb jedoch noch vor der Eröffnung der Synode.

Das Konzil wurde am 14. Dezember 1431 einberufen, zu einer Zeit, als die konziliare Bewegung stark und die Autorität des Papsttums schwach war. Zu Beginn des Konzils in Basel waren nur einige Bischöfe und Äbte anwesend, doch das Konzil wuchs schnell und gab den niederen Orden eine Mehrheit gegenüber den Bischöfen, um seine Zahl zu erhöhen. Es nimmt eine antipäpstliche Haltung ein, verkündet die Überlegenheit des Konzils über den Papst und schreibt einen Eid vor, den jeder Papst bei seiner Wahl ablegen muss. Am 18. Dezember versuchte Martins Nachfolger, Papst Eugen IV., das Konzil aufzulösen und ein neues Konzil auf italienischem Boden in Bologna einzuberufen, doch er wurde überstimmt.

Sigismund, König von Ungarn und Titularkönig von Böhmen, war im fünften Kreuzzug gegen die Hussiten im August 1431 in der Schlacht von Domažlice besiegt worden. Unter seiner Schirmherrschaft handelte das Konzil im Januar 1433 einen Frieden mit der Calixtinischen Fraktion der Hussiten aus. Papst Eugen erkannte das Konzil im Mai an und krönte Sigismund am 31. Mai 1433 zum Heiligen Römischen Kaiser. Die gespaltenen Hussiten wurden im Mai 1434 besiegt. Im Juni 1434 musste der Papst vor einem Aufstand in Rom fliehen und begann ein zehnjähriges Exil in Florenz.

Als das Konzil 1438 von Basel nach Ferrara verlegt wurde, blieben einige in Basel und gaben vor, das Konzil zu sein. Sie wählten Amadeus VIII, Herzog von Savoyen, zum Gegenpapst. 1448 wurden sie aus Basel vertrieben und zogen nach Lausanne, wo Felix V., der von ihnen gewählte Papst und einzige Anwärter auf den päpstlichen Thron, der jemals den von ihnen vorgeschriebenen Eid geleistet hatte, zurücktrat. Im folgenden Jahr verfügten sie die Auflösung des Konzils, das für sie immer noch das Konzil von Basel war.

Der demokratische Charakter der Basler Versammlung ergab sich sowohl aus ihrer Zusammensetzung als auch aus ihrer Organisation. Doktoren der Theologie, Meister und Vertreter von Kapiteln, Mönche und Schreiber niederer Orden waren in der Versammlung ständig in der Überzahl, und der Einfluss des höheren Klerus hatte weniger Gewicht, weil die Väter nicht wie in Konstanz in „Nationen“ aufgeteilt waren, sondern sich je nach Neigung oder Begabung in vier große Ausschüsse oder „Deputationen“ (deputationes) aufteilten. Eine befasste sich mit Glaubensfragen (fidei), eine andere mit Friedensverhandlungen (pacis), die dritte mit Reformen (reformatorii) und die vierte mit dem, was sie „gemeinsame Anliegen“ (pro communibus) nannten. Jede Entscheidung, die von den drei „Deputationen“ (in denen der niedere Klerus die Mehrheit bildete) getroffen wurde, wurde der Form halber in der allgemeinen Versammlung ratifiziert und führte gegebenenfalls zu Dekreten, die in der Sitzung verkündet wurden. Päpstliche Kritiker bezeichneten das Konzil daher als „eine Versammlung von Kopisten“ oder sogar als „eine Ansammlung von Bräutigamen und Skullionen“. Einige Prälaten waren zwar nicht anwesend, ließen sich aber durch ihre Bevollmächtigten vertreten.

Nikolaus von Kues war Mitglied der Delegation, die mit Zustimmung des Papstes nach Konstantinopel entsandt wurde, um den byzantinischen Kaiser und seine Vertreter zum Konzil von Florenz im Jahr 1439 zurückzubringen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Konzils im Jahr 1439 war Nikolaus von Kues achtunddreißig Jahre alt und damit im Vergleich zu den anderen Geistlichen auf dem Konzil ein recht junger Mann, wenn auch einer der vollendetsten, was den Umfang seines Gesamtwerks betrifft.

Aus Italien, Frankreich und Deutschland kamen die Väter erst spät nach Basel. Cesarini widmete seine ganze Energie dem Krieg gegen die Hussiten, bis ihn die Katastrophe von Taus dazu zwang, Böhmen in aller Eile zu verlassen. Papst Eugen IV., der Nachfolger Martins V., verlor die Hoffnung, dass das Konzil von Nutzen sein könnte, angesichts des Fortschreitens der Häresie, der gemeldeten Unruhen in Deutschland, des Krieges, der kürzlich zwischen den Herzögen von Österreich und Burgund ausgebrochen war, und schließlich der geringen Zahl der Väter, die der Aufforderung Martins V. gefolgt waren. Er befahl dem Konzil, sich zu zerstreuen, und bestimmte Bologna als Tagungsort in achtzehn Monaten mit der Absicht, die Tagung des Konzils mit einigen Konferenzen mit Vertretern der orthodoxen Kirche des byzantinischen Ostens zusammenfallen zu lassen, die dort im Hinblick auf eine ökumenische Vereinigung stattfinden sollten (18. Dezember 1431).

Dieser Befehl führte zu einem Aufschrei unter den Vätern und rief die tiefe Missbilligung des Legaten Cesarini hervor. Sie argumentierten, dass die Hussiten die Kirche fürchten würden, ihnen gegenüberzutreten, und dass die Laien den Klerus beschuldigen würden, sich vor der Reform zu drücken, was beides katastrophale Auswirkungen hätte. Der Papst erläuterte seine Gründe und lenkte in einigen Punkten ein, doch die Väter blieben unnachgiebig. Das Konzil von Konstanz, das während der Wirren des Abendländischen Schismas die Oberhoheit des Konzils über den Papst in bestimmten Fällen verkündet hatte, hatte den Kirchenräten weitreichende Befugnisse übertragen, und die Väter in Basel bestanden auf ihrem Recht, weiterhin versammelt zu bleiben. Sie hielten Sitzungen ab, verkündeten Dekrete, mischten sich in die Regierung der päpstlichen Grafschaft Venaissin ein, verhandelten mit den Hussiten und maßen sich als Vertreter der Weltkirche an, dem souveränen Pontifex selbst Gesetze aufzuerlegen.

Eugen IV. war entschlossen, sich dem Anspruch des Konzils auf die Oberhoheit zu widersetzen, aber er wagte es nicht, die konziliare Lehre, die von vielen als die eigentliche Grundlage der Autorität der Päpste vor dem Schisma angesehen wurde, offen zu verwerfen. Er erkannte bald, dass es unmöglich war, die Väter von Basel als gewöhnliche Rebellen zu behandeln, und versuchte einen Kompromiss zu finden; aber im Laufe der Zeit wurden die Väter immer unnachgiebiger, und zwischen ihm und ihnen entstand allmählich eine unüberwindbare Barriere.

Von einigen seiner Kardinäle im Stich gelassen, von den meisten Mächten verurteilt, von Condottieri, die sich schamlos auf die Autorität des Konzils beriefen, seiner Herrschaft beraubt, machte der Papst Zugeständnis um Zugeständnis und endete am 15. Dezember 1433 mit einem bedauernswerten Verzicht auf alle strittigen Punkte in einer päpstlichen Bulle, deren Bedingungen von den Vätern von Basel diktiert wurden, d.h. indem er seine Auflösungsbulle für null und nichtig erklärte und die Synode als durchgehend rechtmäßig versammelt anerkannte. Eugen IV. ratifizierte jedoch nicht alle Dekrete aus Basel und unterwarf sich auch nicht endgültig der Oberhoheit des Konzils. Er lehnte es ab, sich zwingend zu diesem Thema zu äußern, und hinter seinem erzwungenen Schweigen verbarg sich die geheime Absicht, das Prinzip der Souveränität zu bewahren.

Die Väter, die voller Misstrauen waren, erlaubten nur den Legaten des Papstes, ihnen vorzusitzen, unter der Bedingung, dass sie die Oberhoheit des Konzils anerkannten. Die Legaten unterwarfen sich der demütigenden Formalität, aber in ihrem eigenen Namen, sie wurde erst im Nachhinein geltend gemacht, so dass das endgültige Urteil des Heiligen Stuhls vorbehalten blieb. Außerdem ließen die Schwierigkeiten aller Art, mit denen Eugen zu kämpfen hatte, wie der Aufstand in Rom, der ihn zwang, auf dem Boden eines Bootes liegend über den Tiber zu fliehen, ihm zunächst kaum eine Chance, sich den Unternehmungen des Konzils zu widersetzen.

Durch ihren Erfolg ermutigt, wandten sich die Väter dem Thema der Reform zu, wobei ihr Hauptziel darin bestand, die Macht und die Mittel des Papsttums weiter zu beschneiden. Sie fassten Beschlüsse zu den Disziplinarmaßnahmen, die die Wahlen regelten, zur Feier des Gottesdienstes und zur regelmäßigen Abhaltung von Diözesansynoden und Provinzkonzilien, die übliche Themen auf katholischen Konzilien waren. Sie erließen auch Dekrete, die auf einige der vermeintlichen Rechte abzielten, mit denen die Päpste ihre Macht erweitert und ihre Finanzen auf Kosten der Ortskirchen verbessert hatten. So schaffte das Konzil die Annaten ab, schränkte den Missbrauch der „Reservierung“ des Patronats von Pfründen durch den Papst stark ein und schaffte das vom Papst beanspruchte Recht der „nächsten Präsentation“ auf noch nicht vakante Pfründe (bekannt als gratiae expectativae) vollständig ab. Andere konziliare Dekrete schränkten die Gerichtsbarkeit des römischen Gerichtshofs stark ein und enthielten sogar Regeln für die Wahl der Päpste und die Zusammensetzung des Heiligen Kollegiums. Die Konzilsväter setzten sich weiterhin für die Unterwerfung der Hussiten ein und mischten sich in Konkurrenz zum Papst auch in die Verhandlungen zwischen Frankreich und England ein, die zum Vertrag von Arras führten, den Karl VII. von Frankreich mit dem Herzog von Burgund schloss. Außerdem wurde die Beschneidung als Todsünde angesehen. Schließlich untersuchten und beurteilten sie zahlreiche Privatfälle, Rechtsstreitigkeiten zwischen Prälaten, Ordensleuten und Inhabern von Pfründen und begingen damit selbst einen der schweren Missbräuche, für die sie den römischen Hof kritisiert hatten.

Das Konzil klärte das lateinische Dogma der päpstlichen Suprematie:

„Wir bestimmen auch, dass der heilige Apostolische Stuhl und der Römische Papst den Primat in der ganzen Welt innehaben, und dass der Römische Papst selbst der Nachfolger des seligen Petrus, des Hauptes der Apostel, und der wahre Stellvertreter Christi ist, und dass er das Haupt der ganzen Kirche und der Vater und Lehrer aller Christen ist, und dass ihm im seligen Petrus von unserem Herrn Jesus Christus die volle Macht gegeben wurde, die universale Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten.“

So sehr sich Eugen IV. auch um ein gutes Einvernehmen mit den Basler Kirchenvätern bemühte, konnte und wollte er doch nicht alle ihre Dekrete akzeptieren und befolgen. Vor allem in der Frage der Union mit der byzantinischen Kirche kam es zu einem Missverständnis zwischen ihnen, das bald zum Bruch führte. Der byzantinische Kaiser Johannes VIII. Palaiologos, der von den osmanischen Türken stark bedrängt wurde, war bestrebt, sich mit den Katholiken zu verbünden. Er willigte ein, mit den wichtigsten Vertretern der byzantinischen Kirche an einen Ort im Westen zu kommen, wo die Union in Anwesenheit des Papstes und des lateinischen Konzils geschlossen werden konnte. Es kam zu einer doppelten Verhandlung zwischen ihm und Eugen IV. auf der einen Seite und den Vätern von Basel auf der anderen Seite. Das Konzil wollte den Ort des Treffens an einem Ort festlegen, der dem Einfluss des Papstes entzogen war, und schlug beharrlich Basel, Avignon oder Savoyen vor. Die Byzantiner hingegen wollten einen Ort an der Küste Italiens, da sie von dort aus mit dem Schiff leicht erreichbar waren.

Als Ergebnis der Verhandlungen mit dem Osten nahm Kaiser Johannes VIII. Palaiologos das Angebot von Papst Eugen IV. an. Mit einer Bulle vom 18. September 1437 verkündete Papst Eugen erneut die Auflösung des Konzils von Basel und berief die Väter nach Ferrara in der Poebene.

Die erste öffentliche Sitzung in Ferrara begann am 10. Januar 1438. In ihrem ersten Akt wurde das Konzil von Basel nach Ferrara verlegt und alle weiteren Verfahren in Basel für nichtig erklärt. In der zweiten öffentlichen Sitzung (15. Februar 1438) exkommunizierte Papst Eugen IV. alle, die sich weiterhin in Basel versammelt hatten.

Anfang April 1438 traf das byzantinische Kontingent, das über 700 Personen umfasste, in Ferrara ein. Am 9. April 1438 begann die erste feierliche Sitzung in Ferrara, an der der oströmische Kaiser, der Patriarch von Konstantinopel und Vertreter der Patriarchate von Antiochien, Alexandrien und Jerusalem teilnahmen und Papst Eugen IV. den Vorsitz führte. Die ersten Sitzungen dauerten bis zum 17. Juli 1438, wobei alle theologischen Fragen des Großen Schismas (1054) heftig diskutiert wurden, darunter die Prozessionen des Heiligen Geistes, die Filioque-Klausel im Nizänischen Glaubensbekenntnis, das Fegefeuer und der päpstliche Primat. Bei der Wiederaufnahme der Beratungen am 8. Oktober 1438 befasste sich das Konzil ausschließlich mit der Filioque-Klausel. Selbst als klar wurde, dass die byzantinische Kirche der Filioque-Klausel niemals zustimmen würde, drängte der byzantinische Kaiser weiterhin auf eine Versöhnung.

Angesichts der knappen finanziellen Mittel und unter dem Vorwand, dass sich die Pest in der Region ausbreitete, stimmten sowohl die Lateiner als auch die Byzantiner einer Verlegung des Konzils nach Florenz zu. Das Konzil, das im Januar 1439 in Florenz fortgesetzt wurde, machte stetige Fortschritte bei einer Kompromissformel „ex filio“.

In den folgenden Monaten wurde eine Einigung über die westliche Lehre vom Fegefeuer und eine Rückkehr zu den Vorrechten des Papsttums vor dem Schisma erzielt. Am 6. Juli 1439 wurde eine Vereinbarung (Laetentur Caeli) von allen Bischöfen des Ostens unterzeichnet, mit einer Ausnahme: Markus von Ephesus, Delegierter des Patriarchen von Alexandrien, der im Gegensatz zu den anderen Bischöfen die Auffassung vertrat, dass Rom sowohl in der Häresie als auch im Schisma verharrte.

Erschwerend kam hinzu, dass Patriarch Joseph II. von Konstantinopel im Monat zuvor gestorben war. Die byzantinischen Patriarchen konnten nicht behaupten, dass die Ratifizierung durch die Ostkirche ohne eine eindeutige Zustimmung der gesamten Kirche möglich sei.

Nach ihrer Rückkehr mussten die Bischöfe des Ostens feststellen, dass ihre Bemühungen um eine Einigung mit dem Westen von den Mönchen, der Bevölkerung und den zivilen Behörden weitgehend abgelehnt wurden (mit der bemerkenswerten Ausnahme der Kaiser des Ostens, die bis zum Fall des Byzantinischen Reiches an das Osmanische Reich zwei Jahrzehnte später an der Union festhielten). Angesichts der drohenden Gefahr wurde die Union am 12. Dezember 1452 von Isidor von Kiew in der Hagia Sophia offiziell proklamiert.

Der Kaiser, die Bischöfe und das Volk von Konstantinopel akzeptierten diesen Akt als Übergangslösung bis zur Beseitigung der osmanischen Bedrohung. Doch es war zu spät: Am 29. Mai 1453 fiel Konstantinopel. Die in Florenz unterzeichnete Union wurde von den meisten orthodoxen Kirchen bis heute nicht umgesetzt.

Kopten und Äthiopier

Das Konzil wurde bald noch internationaler. Die Unterzeichnung dieses Abkommens über die Vereinigung von Lateinern und Byzantinern ermutigt Papst Eugenius, den koptischen Christen die frohe Botschaft zu verkünden und sie einzuladen, eine Delegation nach Florenz zu schicken. Am 7. Juli 1439 verfasste er einen Brief, den er Alberto da Sarteano als apostolischen Gesandten überbringen ließ. Am 26. August 1441 kehrte Sarteano mit vier Äthiopiern von Kaiser Zara Yaqob und Kopten zurück. Einem zeitgenössischen Beobachter zufolge „waren sie schwarze Männer und trocken und sehr unbeholfen in ihrer Haltung (…) wirklich, wenn man sie sah, schienen sie sehr schwach zu sein“. Zu dieser Zeit hatte Rom Delegierte aus einer Vielzahl von Nationen, von Armenien bis Russland, Griechenland und verschiedenen Teilen Nord- und Ostafrikas.

Obwohl das Konzil von Basel in Ferrara für ungültig erklärt und von Cesarini und den meisten seiner Mitglieder aufgegeben wurde, bestand es dennoch unter dem Vorsitz von Kardinal Aleman weiter. Am 24. Januar 1438 bekräftigte es seinen ökumenischen Charakter und suspendierte Eugen IV. Das Konzil erklärte daraufhin (trotz der Intervention der meisten Mächte) Eugen IV. für abgesetzt (25. Juni 1439) und löste ein neues Schisma aus, indem es (am 4. November 1439) den Herzog Amadeus VIII. von Savoyen zum (Anti-)Papst wählte, der den Namen Felix V. annahm.

Auswirkungen des Schismas

Dieses Schisma dauerte volle zehn Jahre, obwohl der Gegenpapst nur wenige Anhänger außerhalb seiner eigenen Erbstaaten, der von Alfons V. von Aragon, der Schweizer Eidgenossenschaft und einiger Universitäten fand. Deutschland blieb neutral; Karl VII. von Frankreich beschränkte sich darauf, seinem Königreich (durch die Pragmatische Sanktion von Bourges, die am 13. Juli 1438 in Kraft trat) den Nutzen eines Großteils der in Basel beschlossenen Reformen zu sichern; England und Italien blieben Eugen IV. treu. Schließlich befahl Friedrich III., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, 1447 nach Verhandlungen mit Eugen, dem Bürgermeister von Basel, die Anwesenheit des Konzils in der Reichsstadt nicht mehr zu gestatten.

Schisma in Lausanne versöhnt

Im Juni 1448 wanderte der Rest des Konzils nach Lausanne ab. Auf Drängen Frankreichs dankt der Gegenpapst schließlich ab (7. April 1449). Eugen IV. starb am 23. Februar 1447, und das Konzil von Lausanne unterstützte, um den Schein zu wahren, seinen Nachfolger, Papst Nikolaus V., der die Kirche bereits seit zwei Jahren regierte. Glaubwürdige Beweise, so sagten sie, bewiesen ihnen, dass dieser Pontifex das Dogma der Überlegenheit des Konzils, wie es in Konstanz und Basel festgelegt worden war, akzeptierte.

Die Bemühungen um eine Ost-West-Union in Ferrara und Florenz waren zwar vielversprechend, trugen aber nie Früchte. Zwar wurden in den folgenden Jahrzehnten weitere Fortschritte auf dem Weg zur Union im Osten erzielt, doch wurden alle Hoffnungen auf eine baldige Versöhnung mit dem Fall von Konstantinopel im Jahr 1453 zunichte gemacht. Nach ihrer Eroberung förderten die Osmanen orthodoxe Kleriker, die gegen die Union waren, um die europäischen Christen zu spalten.

Das vielleicht wichtigste historische Vermächtnis des Konzils waren die Vorlesungen über die klassische griechische Literatur, die viele der Delegierten aus Konstantinopel in Florenz hielten, darunter der bekannte Neuplatoniker Gemistus Pletho. Sie trugen wesentlich zum Fortschritt des Humanismus der Renaissance bei.

Quellen

  1. Council of Florence
  2. Konzil von Ferrara/Florenz
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